AGBs
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von Lingua Direkt Travel einverstanden. Die Anmeldung kann schriftlich/per Fax (Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von Lingua Direkt Travel zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung, d.h. ab zwei Wochen vor Kursbeginn, werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30 verrechnet. Internationale Bankspesen von EUR 10 werden Ihnen für die von Lingua Direkt Travel getätigten Überweisungen an unsere Partnerschulen in Rechnung gestellt.
2. Zahlungsbedingungen
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 v. H. des Reisepreises, aber mindestens EUR 200 fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, so ist Lingua Direkt Travel berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten. Die Flüge sind bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Gesamtbetrag muss vor Ihrer Abreise bei uns einlangen. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen.
Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung rechtzeitig vor Reisebeginn zugesandt.
3. Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist Lingua Direkt Travel berechtigt, eine Gebühr von mindestens EUR 30 und höchstens EUR 100 in Rechnung zu stellen. Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Punkt 4 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.
3.2 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Lingua Direkt Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber Lingua Direkt Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Lingua Direkt Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Lingua Direkt Travel Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.
In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Erfolgt der Rücktritt 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 200 in Rechnung gestellt.
Wenn die Rücktrittserklärung weniger als 30 Tage vor Ihrer Abreise eintrifft, werden Ihnen Stornokosten von mindestens EUR 200 in Rechnung gestellt oder die folgenden Kosten auf den Totalbetrag Ihrer Rechnung fakturiert:
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 20%
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn: 40%
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn: 80%
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flug
Bei Annullierung eines Fluges werden Ihnen die Annullierungsgebühren des
Reiseveranstalters in Rechnung gestellt.
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen
den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und
die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei Gastfamilien. Genaue
Stornierungsbestimmungen auf Anfrage.
5. Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Lingua Direkt Travel ist Mitglied von Reisegarant Deutschland, der Abwicklungsstelle für die Kundengeldabsicherung der Generali Versicherung AG. So sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
6. Versicherungen
Reiserücktritt-Vollschutz
Für alle Aufenthalte kann eine Reiserücktritts-Versicherung bei unserem Partner MONDIAL ASSISTANCE abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, usw.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Reise- Rücktrittskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt auch die Assistance- Leistungen (frühzeitige Rückreise, Rückführung, usw.). Die Preise sind auf unserer Internetseite verfügbar. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von MONDIAL ASSISTANCE für einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Reiseversicherung : Reiserücktritt Vollschutz PLUS
Selbstbehalte (sofern nicht abgewählt):
Für Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versicherung beträgt der Selbstbehalt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,– je Person / Objekt.
Für die Reise-Krankenversicherung beträgt der Selbstbehalt bei jedem versicherten Ereignis 100,– je Person. Für die "Vollschutz-Plus" Versicherung fällt bei der Reise-Krankenversicherung kien Selbstbehalt an
Alle anderen Versicherungssparten sind selbstbehaltfrei.
Sie können den Selbsbehalt abwählen, indem Sie EUR 10 für die Jahresversicherung bezahlen. Für die Enzelversicherung kostet es 1% des gesamten Reisepreises.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
Lingua Direkt Travel kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage). Diese Versicherung deckt die medizinischen Kosten und beinhaltet Beistand, Privathaftpflicht sowie Unfallversicherung in allen unseren Reisezielen, ausgenommen in Frankreich. Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind, dann kontaktieren Sie uns, um mehr über die Bedingungen, die Tarife und die Anmeldemodalitäten zu erfahren.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie sollen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Dabei ist es notwendig, Ihrer Gebietskrankenkasse Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
Kostenlose Prüfungsmisserfolgsversicherung von Lingua Direkt Travel
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise verhindern könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Wir fordern von Ihnen gegebenenfalls ein offizielles Dokument als Beweis für den oben erwähnten Fall. Das Geld wird Ihnen vollständig zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass das Flugticket einen separaten Bestandteil bildet und nicht Teil dieser Stornierungsversicherung ist. Diese Versicherung gilt bis zehn Tage vor der Abreise.
7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Alle Bedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Lingua Direkt Travel bedingt sind.
8. Vorbehalte des Organisators
Lingua Direkt Travel und unsere Partnerschulen behalten uns das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen oder einen Kursteilnehmer/eine Kursteilnehmerin ohne Rückerstattung von der Schule zu weisen, falls sie der Ansicht sind, sein/ihr Verhalten stört einen geordneten Unterricht. Alle damit zusammenhängenden Kosten inklusive der Rückreise gehen zu Lasten des/der Teilnehmer bzw. der Erziehungsberechtigten. Die Teilnehmer bzw. ihre gesetzlichen Vertreter haften für Schäden oder Verluste, die während des Kursaufenthaltes verursacht werden.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Lingua Direkt Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 10.1 bis 10.2 genannten Grundsätzen beschränkt.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an Lingua Direkt Travel an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
12. Kursabsage
Der Organisator kann bei höherer Gewalt, auf Anweisung der Behörden, bei Streiks, politischen Unruhen oder aus anderen zwingenden Gründen Kurse absagen. Er erstattet die gesamten Kurskosten zurück, kann jedoch für teilweise geleistete Dienstleistungen eine Entschädigung einbehalten.
13. Leistungs- und Preisänderungen
13.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Lingua Direkt Travel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Lingua Direkt Travel verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lingua Direkt Travel eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
13.2 Lingua Direkt Travel bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für Lingua Direkt Travel vorhersehbar waren:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Lingua Direkt Travel
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber Lingua Direkt Travel erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Lingua Direkt Travel den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Lingua Direkt Travel eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.
13.3 Der Reisende hat die unter 13.1 und 13.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.
14. Reklamationen
Reklamationen sind während des Kursaufenthaltes direkt an die Schule zu richten. Sollte Ihre Intervention bei der Schule nichts bewirken, nehmen Sie bitte Kontakt mit Lingua Direkt Travel auf. Falls das Problem nicht an Ort und Stelle gelöst werden kann, können Sie von der Schule einen schriftlichen Bericht verlangen und uns diesen zusammen mit Ihrer Beschwerde zustellen. Zur erleichterten Abwicklung der Beschwerde muss diese uns möglichst schnell zugestellt werden.
15. Kursmaterial
Das gesamte Kursmaterial ist nicht automatisch im Preis des Aufenthalts inbegriffen. Gegebenenfalls muss es vor Ort bezahlt werden. Das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau (Aufenthaltsdauer), dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab. Zur unverbindlichen Information: der Preis des Kursmaterials variiert zwischen EUR 20 und EUR 100.
16. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse
nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden
Stunden nicht zurückerstattet.
17. Kursänderungen
Je nach Anzahl Teilnehmer, ihrer Sprachstufen oder der Jahreszeit sind unsere
Partnerschulen manchmal genötigt, ursprünglich gebuchte Gruppenkurse durch
Kurse in Minigruppen oder Privatkurse mit weniger Lektionen zu ersetzen. Diese
Änderungen haben keine Preisanpassungen zur Folge.
18. Werbematerial
Lingua Direkt Travel behält sich das Recht vor, mit Einverständnis des/der
Teilnehmenden die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise
aufgenommenen Bilder und Fotografien für Werbezwecke aufzubewahren bzw.
zu benutzen. Lingua Direkt Travel garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehen seiner Kunden gemäß der geltenden Rechtslage.
19. Datenschutz
Lingua Direkt Travel verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten
gemäß der geltenden Gesetzgebung über den Schutz der Privatsphäre behandelt
werden. Ihre Daten können den Partnern von Lingua Direkt Travel nur zum
Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls
benützt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von Lingua Direkt Travel angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind berechtigt, falls Sie dies wünschen, die für Sie kostenlose Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten geltend zu machen, wenn diese zu Marketingzwecken verwendet werden. Sie haben auch Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Um dieses Recht auszuüben, müssen Sie mit Lingua Direkt Travel, Machabäerstrasse 28, 50668 Köln Kontakt aufnehmen.
20. Tiefpreisgarantie
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung Ihrer Rechnung genau das
gleiche Programm mit den gleichen Dienstleistungen und dem gleichen Zeitraum
(identische Unterkunft & Schule) in einem offiziellen Katalog einer anderen
Einrichtung für Sprachreisen in Ihrem Land mit Preisangabe (in der Währung
des betreffenden Landes) finden, welche unter dem bei Lingua Direkt Travel
bezahlten Preis liegt, verpflichten wir uns, Ihnen die Differenz zurückzuerstatten. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Sonderangebote und persönliche Angebote von anderen Einrichtungen für Sprachreisen sowie folgende Leistungen: Flugtickets, Versicherungen, Hotels, usw.
21. Information zur Identität ausführender Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist Lingua Direkt Travel verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechen zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Lingua Direkt Travel den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die „Black-List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
23. Verantwortliche Organisatoren
Die Organisationen unserer jeweiligen Partnerschule.
24. Gerichtsstand und Anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
25. Lingua Direkt Travel
Lingua Direkt Travel ist eine Marke der Firma ESL Education SA.
Lingua Direkt Travel
Machabäerstrasse 28
D–50668 Köln
T: +49 221 570 879 30
F: +49 221 570 879 35
E: info@linguadirekttravel.de
Geschäftsführer: Patrick Siegenthaler und Alain Vadi