Bildungsurlaub

- Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten oder als anerkannt geltenden Veranstaltungen, die der politischen Bildung und /oder der beruflichen Weiterbildung dient.


 - Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 6 Monaten. Der Rechtsanspruch besteht in manchen Bundesländern erst für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigtenanteils Bildungsurlaub beantragen.


- Welche Idee steckt hinter Bildungsurlaub?
In der heutigen Zeit der Globalisierung und der sich ständig verändernden Gesellschaft werden vor allem auch Sprachkenntnisse zur Voraussetzung, um den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. So ist es das Recht jedes Einzelnen, sich eigenständig, nach persönlicher Vorstellung, weiterzubilden.


- Welche Fremdsprachen sind als Bildungsurlaub anerkannt?
Alle Fremdsprachen (Afrikaans, Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Thai, Türkisch) in unserem Programm sind als Bildungsurlaub anerkannt!


- Wie kann ich als Arbeitnehmer meinen Bildungsurlaub (BU) beanspruchen?
Als Arbeitnehmer in den folgenden Bundesländern haben Sie Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr:

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW (siehe Ausnahmen!) Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Eine Übernahme aus dem Vorjahr ist i. d. R. möglich!


- In welchen Bundesländern sind die Sprachaufenthalte als Bildungsurlaub anerkannt?
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne, in welchen Bundesländern unsere Sprachaufenthalte als Bildungsurlaub anerkannt sind.


- In welchen Ländern gibt es keinen Bildungsurlaub?
Arbeitnehmer beschäftigt in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.


-Wie bekomme ich meinen Bildungsurlaub bei LinguaDirekt Travel?
Wählen Sie einen der vielen anerkannten Sprachkurse bei LinguaDirektTravel.

Auch wenn der gewünschte Kurs nicht in Ihrem Bundesland anerkannt ist, kann die Anerkennung von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

In der Regel entsprechen unsere Intensivsprachkurse den Anforderungen der Ministerien.

Bei der Wahl eines Sprachkurses wird ersichtlich, ob und für welches Bundesland der Sprachaufenthalt anerkannt ist.

Wenn Sie einen Bildungsurlaub beabsichtigen, ist es wichtig, dass sie dies in Ihrem Anmeldeformular an uns vermerken!


- Was passiert nach der Anmeldung?
Nachdem Ihre Buchung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns die Anmeldebestätigung und Anerkennungsbescheid für Ihren Sprachaufenthalt.


- Wie beantrage ich Bildungsurlaub bei meinem Arbeitgeber?
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arbeitgeber über Abgabefristen für einen Bildungsurlaubsantrag.
Klären Sie zusammen mit dem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt für einen Bildungsurlaub, so vermeiden Sie, dass die Freistellung wegen Engpässen abgelehnt wird. Zusammen mit der Anmeldebestätigung und Anerkennungsbescheid reichen Sie Ihrem Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ein.


- Unsere Sprachschule vor Ort
Nach regelmäßiger Teilnahme und Abschluss des Kurses, stellt Ihnen unsere Sprachschule vor Ort die Teilnahmebestätigung über den absolvierten Kurs aus, die Sie an Ihren Arbeitgeber weiterleiten. In einigen Fällen erhalten Sie die Teilnahmebestätigung nach Ihrem Sprachaufenthalt von LinguaDirekt Travel.


- Kann mein Arbeitgeber die Teilnahme an Bildungsurlaub ablehnen?
Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauf folgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.

Abkürzungen der Bundesländer in der Beschreibung der Sprachkurse:

Berlin BE
Brandenburg BB
Freie Hansestadt Bremen HB
Freie und Hansestadt Hamburg HH
Hessen HE
Mecklenburg-Vorpommern MV
Niedersachsen NI
Nordrhein-Westfalen NW
Rheinland-Pfalz RP
Saarland SL
Sachsen-Anhalt ST
Schleswig-Holstein SH
Ausnahmen:
Arbeitnehmer in NRW haben keinen Anspruch auf Sprachaufenthalte im Ausland.

Für das Land Niedersachsen kann der Antrag auf Bildungsurlaub vom Teilnehmer direkt beim Ministerium gestellt werden. Der Kurs muss mindestens 40 Wochenlektionen umfassen. Sprachreisen Sprachreisen Study´n Work Study'n Work Sprache und Beruf Sprache und Beruf Schüler und Familie Schüler & Familie